Bei der freiwilligen Feuerwehr stellt die Truppmannausbildung die Grundausbildung dar. Jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann muss diesen Lehrgang erfolgreich absolviert haben um am Einsatz- und Übungsdienst teilzunehmen. Neben vielen theorethischen Grundlagen wird auch das praktische Arbeiten bei der Brandbekämpfung und bei technischen Hilfeleistungen geübt. Außerdem ist ein 16-stündiger Erste-Hilfe Kurs und ein Mindestalter von 16 Jahren Voraussetzung.

Während des ersten Teils des Lehrgangs werden folgende Inhalte theoretisch sowie praktisch vermittelt:

  • Rechtsgrundlagen
  • Verbrennen und löschen
  • Verhalten bei Gefahr
  • Löscheinsatz
  • Technische Hilfeleistung
  • Rettung
  • Fahrzeug- und Gerätekunde

Der Lehrgang schließt dann mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung ab. Insgesamt erstreckt sich die Truppmannausbildung jedoch über zwei Jahre, in denen während der Übungsdienste weiteres feuerwehrtechnisches Wissen vermittelt wird. Nach diesen zwei Jahren findet nochmals eine schriftliche Lernkontrolle statt. Alles in allem kommen somit auf die beiden Ausbildungsjahre verteilt rund 150 Ausbildungsstunden zusammen, ehe man fertig ausgebildete Einsatzkraft ist.